Zur aktuellen Situation:

Private Feiern aus wichtigem Grund (Hochzeiten – Geburtstage, etc.) sind ab dem 16.06.2020 wieder erlaubt, sofern die Gästezahl von 50 Personen nicht überschritten wird.

Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gelten dabei nicht, soweit geeignete Vorkehrungen zur Hygiene und zur einfachen Rückverfolgbarkeit sichergestellt sind, welches umgesetzt werden kann.

Ihr könnt also eigentlich nahezu ganz normal feiern! Tanzen ist auch erlaubt!

Diese Anweisung gilt erst einmal bis zum 01.07.2020 und ergeht aus der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) in der ab dem 16. Juni 2020 gültigen Fassung.

Wir hoffen natürlich sehr, dass die Gästeanzahl in der neuen Fassung erhöht wird.

Solltet ihr spontan noch eine Location für eure Feier suchen, kontaktiert uns!
Wir haben auf Grund zahlreicher Verschiebungen auf das nächste Jahr noch einige Termine frei.

Vielen Dank,
Bleibt gesund!

Liebe Grüße,
Björn Bialowons